ERMÄSSIGUNGEN
Amtlicher Lichtbildausweis zwingend erforderlich!
Kinder:
Senioren (m/w):ab vollendetem 65. Lebensjahrab vollendetem 80. Lebensjahr (Kindertarif )Invaliden: ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 70 % (Kindertarif )